Computerpanne legt Delta Airlines lahm
Montag, 8. August 2016
Aufgrund eines Stromausfalls konnten am Montagmorgen keine Flugzeuge der amerikanischen Fluggesellschaft Delta Airlines abheben. Die Computersysteme in den USA waren flächendeckend ausgefallen. Der Zwischenfall zieht zahlreiche Flugverspätungen im gesamten Land nach sich.
Flugzeuge, die bereits gestartet waren und sich in der Luft befanden, waren nicht betroffen. Allerdings zeigten die Bildschirme an den Flughäfen die falsche Abflugzeit an. Dies teilte die Fluggesellschaft über Twitter mit und entschuldigte sich für alle entstandenen Unannehmlichkeiten. Auch Passagiere, die für die kommenden Tage einen Flug bei Delta gebucht haben sollten sich, bevor sie sich zum Flughafen begeben, über den Status ihres Flugs informieren, da der Stromausfall auch nachwirkend den Flugplan beeinflusst.
Die Probleme konnten erst am Nachmittag behoben werden.
Due to a computer outage, flights awaiting departure are currently delayed. Flights enroute are operating normally.
— Delta News Hub (@DeltaNewsHub) 8. August 2016
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Entschädigungszahlung möglich – sofern Abflug in der EU
Delta Airlines unterhält auch einige Routen nach Deutschland und in andere EU Staaten. Startet der Delta Flug von einem dieser Flughäfen innerhalb der Union, so haben die Passagiere an Bord bei Flugverspätungen ab drei Stunden ein Recht auf Entschädigung. Diese liegt zwischen 250 € und 600 € - je nach Flugdistanz.
Aber Achtung: Berichten zufolge bietet Delta Airlines momentan betroffenen Passagieren Fluggutscheine im Wert von 200 $ an. Dies wirkt zwar kundenfreundlich, ist aber einer der vielen Tricks, die Airlines nutzen, um sich vor einer Entschädigungszahlung zu drücken. Denn statt den umgerechnet 180 € steht den Passagieren mindestens 250 € in Bar zu. Bei den Langstrecken in die USA, die Delta Airlines von Deutschland aus anbietet, sind es sogar 600 €! Wird der angebotene Gutschein angenommen, verfällt dieses Recht auf Entschädigung aber und die Airline spart viel Geld auf Kosten der Passagiere.
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Da es sich um ein technisches Problem handelt, ist die Airline verpflichtet, die Entschädigung zu zahlen. Ein außergewöhnlicher Umstand liegt nach derzeitigem Stand nicht vor.
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