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Zu welchem Anwalt bei einer Flugverspätung?
Durch die europäische Fluggastrechteverordnung genießen Sie als Passagier vielfältige Rechte: Bei einer Flugverspätung (ab 3 Stunden), Flugannullierung oder bei einer Nichtbeförderung haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Dieser richtet sich ausschließlich nach der Flugdistanz:
Flugstrecke | Entschädigung |
---|---|
Flüge kürzer als 1.500 km | Erhalten Sie 250 € pro Passagier |
Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km | Erhalten Sie 400 € pro Passagier |
Flüge über 1.500 Kilometern innerhalb der EU | Erhalten Sie 400 € pro Passagier |
Flüge über 3.500 Kilometern außerhalb der EU | Erhalten sie 600 € pro Passagier |
Allerdings kommt es häufig vor, dass die Fluggesellschaften nicht freiwillig zahlen und auch berechtigte Forderungen mit dem pauschalen Hinweis auf außergewöhnliche Umstände ablehnen.
Wann muss eine Airline keine Entschädigung zahlen? Und wie verhalten Sie sich, wenn Ihre Forderung abgelehnt wird - bleibt dann wirklich nur noch der Gang zu einem Anwalt?
Welche Regeln gelten im Reiserecht?
Die Entschädigungspflicht für verspätete oder ausgefallene Flüge wird durch die europäische Fluggastrechteverordnung geregelt. Dabei gibt es 3 Ausnahmen, bei denen die Fluggesellschaft nicht zahlen muss:
Die Verspätungsdauer beträgt unter 3 Stunden bzw. Der Ersatzflug bei einem kurzfristig annullierten Flug erreicht das Ziel weniger als 2 Stunden später als der eigentlich geplante Flug.
Der Flug findet außerhalb der EU statt oder startet von einem Flughafen außerhalb der EU und wird von einer nicht europäischen Fluggesellschaft durchgeführt
Die Ursache für das Flugproblem liegt nicht im Einflussbereich der Fluggesellschaft - ein sogenannter außergewöhnlicher Umstand
Sollte man einen Rechtsanwalt für Reiserecht einschalten?
Häufig versuchen die Fluggesellschaften, die Ansprüche der Passagiere als nicht gültig abzutun und prellen sie so jährlich um Millionenbeträge. Oft ist es nicht einfach zu beurteilen, ob die Angaben der Airline der Wahrheit entsprechen oder nur vorgeschoben sind
Manche Passagiere spielen dann mit dem Gedanken, einen Anwalt einzuschalten, um ihr Recht durchzusetzen. Grundsätzlich eine gute Idee, doch die Kostenfrage kann schnell zum Problem werden: Geht der Fall vor Gericht verloren, müssen Sie die Anwaltskosten selbst zahlen!
Die einfache und risikofreie Alternative zum Fachanwalt: Yource!
Die Vorteile von Yource auf einen Blick
(Fast) kein Aufwand:
Übermitteln Sie uns einfach ihre Flugdaten und Kontaktinformationen und wir legen direkt los!Kein Erfolg, keine Kosten:
Unser Versprechen: Unsere Erfolgsprovision erheben wir nur, wenn wir Ihre Entschädigung einfordern konnten. Selbst bei Gerichtsverfahren (bei denen wir übrigens eine Erfolgsquote von 98 % haben) tragen wir das gesamte Kostenrisiko!Langjährige Erfahrung:
Yource gibt es bereits seit 8 Jahren - deshalb kennt sich unser Team perfekt mit den Fluggastrechten aus und kann Sie so in jedem europäischen Land professionell vertreten!Umfangreiche Datenbanken:
Mit unseren umfangreichen Flug- und Wetterdatenbanken können wir die Ausreden der Fluggesellschaften widerlegen und so sicherstellen, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht!
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