EU Flugrecht: Oft haben Sie Anspruch auf Entschädigung

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Was ist das EU Flugrecht?

Das EU Flugrecht gibt Reisenden in Ihrer Situation eine gewisse Sicherheit. Lange Wartezeiten am Flughafen, Stress und auch zusätzliche Kosten müssen von der Fluggesellschaft vergütet bzw. erstattet werden. Das Flugrecht ist Bestandteil der Verordnung (EG) 261/2004. Dort wird genau beschrieben, welchen Umfang das Flugrecht hat und welche Rechte es im Einzelnen gewährt. Betroffenen Passagieren steht außerdem zusätzlich eine Entschädigung zu - in Cash! Es gelten dabei folgende Richtlinien:

FlugstreckeEntschädigung
Flüge kürzer als 1.500 kmErhalten Sie 250 € pro Passagier
Flüge zwischen 1.500 und 3.500 kmErhalten Sie 400 € pro Passagier
Flüge über 1.500 Kilometern innerhalb der EU
Erhalten Sie 400 € pro Passagier
Flüge über 3.500 Kilometern außerhalb der EU
Erhalten sie 600 € pro Passagier

Das EU Flugrecht besagt jedoch auch, dass eine Fluggesellschaft in bestimmten Konstellationen die Entschädigung um bis zu 50 % reduzieren kann. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn der Flug annulliert wurde und die Airline dem Passagier einen alternativen Flug angeboten hat.

Eine Reduzierung der Entschädigung um 50% kann hierbei in folgenden Fällen von der Airline realisiert werden:

  • Der Flug war bis zu 2 Stunden verspätet - bei einer Distanz bis 1.500 Kilometern
  • Der Flug war bis zu 3 Stunden verspätet - bei Flügen innerhalb der EU oder einer Distanz zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern
  • Der Flug war bis zu 4 Stunden verspätet - bei Flügen außerhalb der EU bei einer Distanz von mehr als 3.500 Kilometern

Wie kann ich das Flugrecht geltend machen?

Grundsätzlich können Sie Ihren Entschädigungsanspruch natürlich auch selbst bei der Fluggesellschaft geltend machen. Erfahrungsgemäß werden Anfragen von Kunden jedoch in 70 % der Fälle ignoriert oder mit dem pauschalen Hinweis auf das Vorliegen von "Außergewöhnlichen Umständen" abgetan. Nur die allerwenigsten betroffenen Passagiere wagen dann den Gang zum Rechtsanwalt und sind dann tatsächlich auch bereit, die erheblichen Anwalts- und Gerichtskosten vorzustrecken. Dies wissen auch die Airlines und sitzen daher gegenüber dem einzelnen Fluggast am längeren Hebel.

Wie Flug-Verspaetet.at Ihr Fluggastrecht durchsetzt

Als Alternative hat sich Flug-Verspaetet.at etabliert: Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihr Recht bei der Airline durchzusetzen: Mit Hilfe unseres Entschädigungsrechners können Sie in nur wenigen Minuten kostenlos und unverbindlich erfahren, wie viel Entschädigung Ihnen zusteht. Ein Entschädigungsanspruch besteht bis zu drei Jahre nach dem Flug:

Anschließend können Sie uns beauftragen, die Entschädigung für Sie von der Airline einzufordern und unser internationales Expertenteam legt sofort für Sie los und nimmt Ihnen jegliche Arbeit ab. Und das Beste: Flug-Verspaetet.at arbeitet nach dem Motto "Kein Erfolg, keine Kosten". Das bedeutet, dass wir nur im Erfolgsfall eine Provision auf den durchgesetzten Betrag erheben - ansonsten ist der Service für Sie kostenlos!

Im Gegensatz zu einigen anderen Portalen erheben wir keinerlei Zusatzgebühren, z.B. für den Gang vor Gericht. Auch deshalb empfiehlt uns das Verbraucherschutzportal Finanztip.de und das Vergleichsportal test.de!

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