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Tourism for all - Rechte für Reisende mit Behinderungen

Montag, 26. September 2016

Der 27. September ist Welttourismustag - dieses Jahr ist das Motto Tourism for all. Tourism for all steht für gleichberechtigten Tourismus und erleichterte Reiseumstände für Menschen mit Behinderungen. Bis Heute ist es nicht selbstverständlich, dass Menschen mit Behinderungen problemlos Reisen können und oft fangen die Probleme bei kleinsten Hindernissen an.

Was bietet die Luftfahrt und wie erleichtern Fluggesellschaften das Reisen für Menschen mit Behinderungen?

Recht auf Unterstützung

Ähnlich wie für das Passagierrecht bei Flugverspätungen gelten seit dem 26. Juli 2008 mit der EU-(EG-Verordnung 1107/2006) Verordnung einheitliche Bestimmung für Passagiere mit körperlichen Einschränkungen. Demnach dürfen Reiseveranstalter oder Fluggesellschaften die Beförderung eines Passagiers nicht aufgrund seiner Behinderung ablehnen. Was wie ein banales Recht auf Beförderung klingt, ist so selbstverständlich nicht. Bevor die Gesetzgebung im Jahr 2008 in Kraft trat, kam es wiederholt zu Nichtbeförderungen von Menschen mit Behinderungen. Dies führte unter Umständen dazu, dass diese Reisenden sehr wohl in den Urlaub, aber nicht wieder zurück in die Heimat reisen konnten.

Darüber hinaus sind Flughäfen, Fluggesellschaften und Reiseveranstalter dazu verpflichtet, bestimmte Maßnahmen zur Erleichterung der Reise vorzunehmen. Diese Zusatzleistung der Betreuung von mobilitätseingeschränkten Flugreisenden muss ohne zusätzliche Kosten gewährleistet werden. Demnach sind die Fluggesellschaften auch verpflichtet, bei Flügen, die in der EU starten oder landen, Mobilitätshilfen sowie einen Rollstuhl oder einen Begleithund zu befördern. Detaillierte Informationen über die von den Fluggesellschaft zu leistenden Erleichterungen finden Sie auf der Website einfach-teilhaben.de

Was bieten die Fluggesellschaften?

Fluggesellschaften halten die Reisenden dazu an, im Idealfall bereits bei der Buchung anzugeben, ob man besondere Unterstützung benötigt, spätestens aber 48 Stunden vor Reiseantritt.

Genaue Informationen über die Leistungen der individuellen Fluggesellschaften findet man in der Regel auf der jeweiligen Internetseite. Es lohnt sich allerdings, die unterschiedlichen Angebote vor der Buchung zu vergleichen, da die Leistungen von Airline zu Airline teils erheblich variieren.

Geschrieben von Team Flug-Verspaetet.de