Kurz erklärt #12: Flugverspätung oder Flugausfall: Was ist der Unterschied?

Dienstag, 25. September 2018

Manchmal klappt nicht alles wie geplant und besonders während einer Reise stellt uns dies schnell vor Herausforderungen. Doch auch Passagiere haben Rechte und müssen mit Respekt behandelt werden – deshalb sind wir für Sie da! In dieser Serie beantworten unsere Experten unkompliziert Ihre Fragen zu den Fluggastrechten.


Frage: Hallo Flug-Verspaetet.de, eine Sache, die ich mich schon lange Frage: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer Flugverspätung und einem Flugausfall? Und ist die Unterscheidung wichtig, wenn es die Forderung einer Entschädigung geht?

Hanneke Verstegen, Claims Specialist (Niederlande): Die Unterscheidung ist tatsächlich nicht ganz einfach zu treffen. Grundsätzlich ist es aber so, dass ein verspäteter Flug wie geplant (abgesehen natürlich von der Abflug- und Ankunftszeit) stattfindet, also die gleiche Strecke fliegt und auch die Flugnummer gleich bleibt.

Wird ein Flug annulliert, bedeutet das, dass der Flug gar nicht stattfindet, also auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt. Es kann zwar vorkommen, dass der Flug, auf den man umgebucht wird, die gleiche Flugnummer hat, aber erst am nächsten Tag verkehrt. Das liegt dann einfach daran, dass er für diesen Tag mit der gleichen Flugnummer geplant war.

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Entschädigung für Flugverspätung oder Flugausfall

In beiden Fällen können Passagiere ein Recht auf Entschädigung haben. In dem Sturgeon-Urteil hat der Europäische Gerichtshof festgelegt, dass Passagieren im Falle einer Flugverspätung die gleichen Rechte nach der Fluggastrechteverordnung haben, wie in dem Fall, dass der Flug ausfällt.

In beiden Fällen richtet sich die Höhe der möglichen Entschädigung nach der Flugdistanz:

Entschädigung bei Flugverspätung oder Flugausfall

Auch wenn die Höhe der Entschädigung genau gleich ist, gibt es jedoch einige Unterschiede, ob man Recht auf Entschädigung hat.

Fluggastrechte im Falle einer Verspätung

Bei einer Flugverspätung besteht ein Recht auf Entschädigung, wenn die Verspätung am Zielort mindestens 3 Stunden beträgt.

Fluggastrechte im Falle einer Flugannullierung

In diesem Fall ist es entscheidend, wann die Airline über die Streichung informiert. Bis zu 14 Tage vor Abflug darf die Airline den Flug canceln, ohne dass eine Entschädigung gezahlt werden muss. Passiert der Flugausfall kurzfristig und wird kein Ersatzflug angeboten bzw. kommt dieser mit einer Verspätung von mehr als 2 Stunden (im Vergleich zur geplanten Ankunft) an, so besteht ein Anspruch auf Entschädigung.

Um unkompliziert zu prüfen, ob im Einzelfall ein Recht auf Entschädigung besteht, hat Flug-Verspaetet.de ein kostenloses Online-Tool entwickelt. Einfach Flugdaten eingeben und erfahren, wie viel Ihnen zusteht:

Fluggastrechte kurz erklärt

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