Reform der Fluggastrechte in der EU: noch immer keine Einigung — und die Passagiere zahlen die Zeche
Thursday, June 4, 2026
Nach zwei Verhandlungstagen ohne jeden Durchbruch stecken das Europäische Parlament und der Rat der EU bei der Reform von EU261 weiter fest — jener Verordnung, die Millionen Fluggäste in ganz Europa schützt. Die feste Frist ist der 15. Juni; danach schließt sich das Zeitfenster für eine Einigung. Und die Luftfahrtbranche lobbyiert mit aller Kraft dafür, dass am Ende die Passagiere die Verlierer sind.
Eine seit 13 Jahren überfällige Reform — weiter blockiert
Seit 2004 bildet EU261 das Fundament der Fluggastrechte in Europa. Die Verordnung gibt Passagieren Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 € und 600 € bei Verspätungen von drei Stunden oder mehr, bei kurzfristigen Annullierungen oder bei Nichtbeförderung. Die Fluggesellschaften versuchen fast seit dem ersten Tag, sie aufzuweichen — und nach mehr als einem Jahrzehnt der Blockade sind sie ihrem Ziel näher als je zuvor.
Im Juni 2025 durchbrach der Rat — der die Regierungen der Mitgliedstaaten vertritt — endlich seine eigene, ein Jahrzehnt währende Blockade und nahm eine offizielle Position an. Verbraucherorganisationen brandmarkten sie sofort als Geschenk an die Luftfahrtlobby: höhere Schwellenwerte, niedrigere Auszahlungen, schwächere Durchsetzung. Das Europäische Parlament wehrte sich entschieden und verabschiedete im Januar 2026 seine eigene Position — klar auf der Seite der Passagiere: die 3-Stunden-Regel bleibt, die Entschädigungshöhen bleiben, neue Schutzrechte kommen hinzu. Seitdem befinden sich beide Institutionen in einem förmlichen Vermittlungsverfahren — mit einer festen Frist zum 15. Juni 2026. Beide Chefunterhändler, Parlamentspräsidentin Roberta Metsola und der zyprische Verkehrsminister Alexis Vafeades, sind vor dem 9. Juni nicht verfügbar. Damit bleibt kaum eine Woche, um eine bislang unüberbrückbare Kluft zu schließen.
Worum es tatsächlich geht
Der zentrale Streitpunkt ist einfach: Wie lange soll ein Passagier warten müssen, bevor er überhaupt einen Anspruch auf Entschädigung hat? Das Verhandlungsteam des Parlaments unter Federführung des Berichterstatters Andrey Novakov steht dem Rat in zwei grundverschiedenen Vorstellungen gegenüber — und es steht viel auf dem Spiel. Analysen zufolge würde der Ansatz des Rates 60–70 % der heute anspruchsberechtigten Passagiere allein durch die höhere Verspätungsschwelle um ihren Anspruch bringen.
Die Seite des Parlaments: die Passagiere schützen. Die geltende 3-Stunden-Schwelle beibehalten, die Entschädigungen nicht kürzen und die Regeln dort modernisieren, wo es den Reisenden nützt. Im Lauf der Verhandlungen hat das Parlament darauf gedrängt, die Mindestentschädigung auf 350 € anzuheben — von derzeit 250 € — wobei auch die höheren entfernungsabhängigen Stufen steigen sollen (wie genau, bleibt offen, solange die Verhandlungen laufen) und die gesamte Staffel an einen automatischen Inflationsmechanismus gekoppelt wird, damit sie ihren Wert über die Zeit behält — eine faire Korrektur, da die heutigen Beträge seit 2004 eingefroren sind.
Die Seite des Rates: dem Passagier Rechte und Geld entziehen. Die Mitgliedstaaten wollen die Verspätungsschwelle weit über die heutigen 3 Stunden anheben, was allein schon einem großen Teil der Passagiere jeden Anspruch auf Entschädigung nehmen würde, und sie haben sich gegen eine Kopplung der Entschädigung an die Inflation gestellt. Die genauen Beträge verschieben sich von Sitzung zu Sitzung, doch die Richtung bleibt dieselbe: weniger für den Passagier.
Darin liegt eine besondere Ironie. Die Ticketpreise sind in den letzten Jahren stark gestiegen, und die Fluggesellschaften reichen jede Kostensteigerung direkt an die Passagiere weiter. Dieselbe Logik aber auf die Entschädigung anzuwenden — die seit 2004 auf denselben 250 € bis 600 € eingefroren ist und nach zwei Jahrzehnten Inflation nur noch einen Bruchteil ihres ursprünglichen Werts hat — gilt plötzlich als undenkbar. Das Parlament will die Entschädigung an die Inflation koppeln. Der Rat hat selbst das abgelehnt.
Und weil so vieles davon hinter verschlossenen Türen entschieden wird, sind die genauen Zahlen ein bewegliches Ziel — genau deshalb sollten Fluggastrechte nicht zum Tauschobjekt in einem Hinterzimmer-Kuhhandel werden.
Worum es außerdem geht: Gepäck, versteckte Gebühren und mehr
Die EU261-Reform umfasst weit mehr als die Entschädigungsschwellen. Das Parlament setzt sich für ein ganzes Paket echter Verbesserungen ein, die die Fluggesellschaften seit Jahren blockieren — und die sie ebenso hartnäckig vom Verhandlungstisch fernzuhalten versuchen
- Ein gesetzliches Recht auf kostenloses Handgepäck. Ohne dieses behalten die Fluggesellschaften die volle Freiheit, 30 €, 50 € oder mehr für eine Tasche zu verlangen, die ins Gepäckfach passt — sodass ein Passagier, der 50 € für sein Ticket gezahlt hat, am Ende noch einmal denselben Betrag für sein Handgepäck zahlt. Keine Einigung bedeutet: Handgepäck bleibt eine Geldquelle, ohne jede Obergrenze in Sicht.
- Ein Verbot versteckter Gebühren für Namensänderungen, Check-in und andere Zusatzleistungen, mit denen die Fluggesellschaften still und leise Geld verdient haben.
- Die Rückerstattung von Flughafengebühren, wenn Passagiere ihre Buchung selbst stornieren.
- Ein Schutz davor, dass Fluggesellschaften den Rückflug stornieren, nur weil der Hinflug verpasst wurde.
- Eine alle drei Jahre an die Inflation angepasste Entschädigung — damit sie nicht stillschweigend an Wert verliert.
- Eine einheitliche EU-weite Liste „außergewöhnlicher Umstände“, die dem heutigen Spiel der Fluggesellschaften ein Ende setzt, jeden beliebigen Vorwand vorzuschieben, um nicht zahlen zu müssen.
Der Rat hat sich, wenig überraschend, gegenüber den meisten dieser Maßnahmen deutlich weniger begeistert gezeigt.
Die Airlines sind profitabel. Sie wollen nur nicht zahlen.
Während Passagiere stundenlang an den Gates warten, jammern die Fluggesellschaften und ihre Lobbyverbände in Brüssel über angebliche Not. Airlines for Europe (A4E) warnt, jede Reform „könnte lebenswichtige regionale Flugnetze zerschlagen“. Die ERA, der Verband der Regionalfluggesellschaften, nennt den Parlamentsvorschlag ein „Schutzparadox“, das Strecken ganz streichen könnte.
Was sie verschweigen: Die europäischen Fluggesellschaften haben in den letzten Jahren Rekordgewinne verbucht. Die Behauptung, ein paar Hundert Euro pro geschädigtem Passagier würden die Branche in die Knie zwingen, ist — vorsichtig formuliert — durch die Zahlen nicht gedeckt. EU261 in seiner heutigen Form hat nachweislich die durchschnittlichen Verspätungen um rund 30 % gesenkt, indem es einen finanziellen Anreiz für Pünktlichkeit schafft. Wer die Verordnung schwächt, schwächt auch diesen Anreiz.
Die Verbraucherorganisation Euroconsumers und die APRA (die Association of Passenger Rights Advocates, deren Mitglied Flug-Verspaetet.at ist) sind unmissverständlich: Das Parlament sei „die einzige Institution, die fest auf der Seite der europäischen Verbraucher steht“. Die Position des Rates „richtet sich weiterhin nach den Interessen der Industrie“. Jede Einigung, die bestehende Rechte beschneidet, wäre „der größte Rückschritt bei den Verbraucherrechten in der Geschichte der EU“.
„Wir sind sehr erleichtert, dass sich das Europäische Parlament klar hinter die Passagiere gestellt hat. Zugleich ist es unbegreiflich, dass die Mitgliedstaaten im Rat die dringend nötige Inflationskorrektur einfach vom Tisch gewischt haben. Die Ticketpreise sind in den letzten Jahren in die Höhe geschossen, doch die Regierungen weigern sich, die seit zwanzig Jahren eingefrorenen Entschädigungen an die Realität anzupassen. In diesem Fall ist keine Einigung weitaus besser als der schlechte Kompromiss, den der Rat durchdrücken wollte.“
— Tom van Bokhoven, CEO von Flug-Verspaetet.at / Flight-Delayed.com
Großbritannien geht derweil in die entgegengesetzte Richtung
Während die EU-Unterhändler darüber streiten, wie weit sie die Fluggastrechte zurückdrehen, hat die britische Regierung diese Woche den Civil Aviation Bill eingebracht — ein Gesetz, das genau in die entgegengesetzte Richtung geht. Der Entwurf gibt der britischen Luftfahrtbehörde (CAA) neue Durchsetzungsbefugnisse, darunter die Möglichkeit, Fluggesellschaften direkt mit Bußgeldern zu belegen, wenn sie annullierte Flüge nicht entschädigen, Passagiere bei Störungen nicht unterstützen oder Reisende mit Behinderungen im Stich lassen. Außerdem wird die außergerichtliche Streitbeilegung (ADR) verpflichtend — damit Passagiere endlich eine Anlaufstelle haben, ohne gleich vor Gericht ziehen zu müssen.
Der Gegensatz ist auffällig. Während die EU — historisch der weltweite Maßstab für den Schutz der Passagiere — darüber streitet, ob sie ihre Regeln schwächen soll, verabschiedet Großbritannien Gesetze, um die eigenen zu stärken.
Wie es jetzt weitergeht
Die Vermittlungsfrist zum 15. Juni ist fest. Erzielen Parlament und Rat bis dahin keine Einigung, scheitert das Reformverfahren — und EU261 bleibt genau so, wie es heute ist. Für die Passagiere ist das nicht die Katastrophe, nach der es klingen mag. Der Status quo erhält jeden bestehenden Schutz:
- Drei Stunden bleiben drei Stunden. Passagiere behalten ihren gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung ab drei Stunden Verspätung — keine höhere Schwelle.
- Die heutigen Beträge bleiben geschützt. Die Stufen von 250 €, 400 € und 600 € bleiben unangetastet — nichts wird gekürzt.
- Die Rechtsprechung bleibt bestehen. Sämtliche verbraucherfreundlichen Urteile des Europäischen Gerichtshofs — darunter der Anspruch auf Entschädigung bei technischen Defekten und Personalstreiks — bleiben in Kraft.
Doch „nichts ändert sich“ hat auch eine Kehrseite. Ohne Inflationskorrektur verlieren die Entschädigungsbeträge — seit 2004 eingefroren und schon jetzt nur noch ein Bruchteil ihres ursprünglichen Werts — Jahr für Jahr an Wert. Ohne Gepäckreform bleibt die Handgepäck-Abzocke die Norm. Und ohne politische Einigung dürfte das gesamte Dossier für Jahre in der Schublade verschwinden — wieder geöffnet erst dann, wenn eine künftige Europäische Kommission bereit ist, dieses politische Minenfeld erneut zu betreten.
Mehr als 80.000 Europäerinnen und Europäer haben bereits die Petition zur Verteidigung ihrer Rechte auf change.org/p/say-no-to-worse-passenger-rights unterzeichnet. Wer findet, dass Passagiere Besseres verdienen als einen Wettlauf nach unten zugunsten der Fluggesellschaften, sollte das jetzt deutlich machen.
Über Flug-Verspaetet.at
Seit 2010 hilft Flug-Verspaetet.at (Teil der Yource B.V.) Passagieren dabei, Entschädigungen für verspätete, annullierte und überbuchte Flüge durchzusetzen. Das Unternehmen ist in mehr als 10 Ländern tätig, gewinnt 98 % seiner Gerichtsverfahren und arbeitet ausschließlich nach dem Prinzip „kein Erfolg, keine Kosten“.
Über die APRA
Die APRA (Association of Passenger Rights Advocates) ist eine gemeinnützige Organisation, die sich für den Schutz der Fluggastrechte in Europa einsetzt. Flug-Verspaetet.at ist Mitglied. Die APRA arbeitet direkt mit den EU-Institutionen, Fluggesellschaften, Flughäfen und politischen Entscheidungsträgern zusammen, damit die Passagiere eine Stimme am Verhandlungstisch haben.

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