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Streik in Portugal am 3. Juni 2026: Flüge in ganz Europa gestrichen

Wednesday, June 3, 2026

 

Ein landesweiter 24-Stunden-Streik in Portugal hat am Mittwoch, den 3. Juni 2026, zu massenhaften Flugausfällen geführt. TAP Air Portugal, easyJet und zahlreiche weitere Fluggesellschaften haben Flüge von und nach Portugal gestrichen und damit Tausende von Reisenden in ganz Europa mit gestörten Reiseplänen zurückgelassen.

Warum wird in Portugal gestreikt?

Mehrere portugiesische Gewerkschaften haben ihre Mitglieder für den 3. Juni zu einem Streik aufgerufen, um gegen geplante Arbeitsmarktreformen der Regierung zu protestieren. Die Reformen würden es Arbeitgebern deutlich erleichtern, Mitarbeiter zu entlassen und Dienstleistungen auszulagern — Maßnahmen, die die Gewerkschaften als direkte Bedrohung der Beschäftigungssicherheit betrachten.

Der Streik hat eine breite Reichweite: Neben Flughafenpersonal und Kabinenpersonal haben sich auch Beschäftigte im öffentlichen Nahverkehr und im Gesundheitswesen dem Ausstand angeschlossen, was diesen zu einem nationalen Aktionstag macht, der weite Teile der portugiesischen Gesellschaft betrifft. Eine portugiesische Kabinengewerkschaft teilte Bloomberg mit, dass landesweit bis zu 450 Flüge gestrichen werden könnten.

Welche Flüge wurden gestrichen?

Flüge von und zu den wichtigsten portugiesischen Flughäfen — Lissabon, Porto, Faro und Funchal (Madeira) — sind flächendeckend betroffen. TAP Air Portugal als nationale Fluggesellschaft gehört zu den am stärksten betroffenen Anbietern. Auch easyJet und mehrere andere europäische Fluggesellschaften haben für diesen Tag eine erhebliche Anzahl von Flügen gestrichen.

Betroffene Passagiere wurden von ihrer Fluggesellschaft informiert und haben die Wahl zwischen einem Ersatzflug oder einer vollständigen Rückerstattung ihres Ticketpreises.

Haben Sie Anspruch auf Entschädigung?

Nein — zumindest nicht für diese konkrete Störung.

Ein landesweiter Gewerkschaftsstreik wird im Sinne der EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 als außergewöhnlicher Umstand eingestuft. Das bedeutet, dass Fluggesellschaften nicht gesetzlich verpflichtet sind, die Standardentschädigung von €250 bis €600 pro Passagier zu zahlen, da die Ursache der Streichung außerhalb ihres direkten Einflussbereichs liegt.

Was Ihnen jedoch unabhängig vom Grund der Streichung zusteht, ist das Recht auf Erstattung oder Umbuchung:

  • Vollständige Rückerstattung Ihres Ticketpreises innerhalb von 7 Tagen, oder
  • Umbuchung auf einen alternativen Flug zu Ihrem Ziel unter vergleichbaren Bedingungen, so früh wie möglich oder zu einem späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl.

Es lohnt sich auch, Ihre Reiseversicherung zu prüfen — je nach Police können Sie möglicherweise zusätzliche Kosten wie Unterkunft oder einen Ersatzflug erstattet bekommen.

Hatten Sie kürzlich einen gestörten Flug? Möglicherweise haben Sie noch einen offenen Anspruch.

Wenn Sie in den letzten Jahren einen verspäteten oder gestrichenen Flug erlebt haben — auf jeder Strecke und mit jeder Fluggesellschaft — besteht die Möglichkeit, dass Ihnen eine Entschädigung zusteht, die Sie nie beantragt haben. Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben Passagiere Anspruch auf bis zu €600 pro Person, wenn ein Flug aus Gründen verspätet oder gestrichen wird, die der Fluggesellschaft zuzurechnen sind, wie technische Defekte, Personalmangel oder Planungsfehler.

Wie weit Sie zurückgehen können, hängt von den Abflug- und Zielländern ab — jeder EU-Mitgliedstaat legt seine eigene Verjährungsfrist fest. In einigen Ländern können Ansprüche für Flüge geltend gemacht werden, die mehrere Jahre zurückliegen, und je nach Strecke kann das 5 Jahre oder mehr bedeuten. Viele Passagiere kennen ihre Rechte schlicht nicht oder haben damals nie einen Antrag gestellt.

Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Flug-Verspaetet.at

Hatten Sie in den letzten Jahren einen verspäteten oder gestrichenen Flug, der nicht durch einen Streik oder extreme Wetterbedingungen verursacht wurde? In wenigen Minuten können Sie herausfinden, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht. Bei Flug-Verspaetet.at arbeiten wir nach dem Prinzip Kein Erfolg, keine Kosten — wir berechnen unsere Gebühren nur, wenn Ihr Anspruch erfolgreich ist.

 

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