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Notlandung: was sind Ihre Rechte als Passagier?

Friday, July 24, 2026

Eine Notlandung, mitten im Flug vom Piloten angekündigt — das ist ein Moment, den Passagiere nicht vergessen. Was folgt, sind oft stundenlange Verwirrung, verpasste Anschlussflüge und unerwartete Kosten. Die meisten Passagiere erfahren nie, ob ihnen mehr zustand. Die Antwort hängt davon ab, warum es dazu kam. In manchen Fällen haben Sie möglicherweise Anspruch auf bis zu €600 pro Person gemäß EU261. Das Wichtigste im Überblick.

Was ist eine Notlandung?

Eine Notlandung findet statt, wenn ein Pilot das Flugzeug vor Erreichen des geplanten Zielorts landet — aufgrund einer unmittelbaren oder dringenden Situation an Bord oder in der Luft.

Häufige Ursachen sind:

  • Ein technischer Defekt oder Triebwerksausfall
  • Ein medizinischer Notfall an Bord
  • Eine Sicherheitsbedrohung
  • Schwerwiegende Wetterbedingungen, die eine Landung am ursprünglichen Flughafen unmöglich machen

Die Ursache ist entscheidend für Ihre Rechte. Je nachdem, ob die Fluggesellschaft verantwortlich war, können Passagiere in sehr unterschiedlichen Situationen landen.

Notlandung und Umleitung: was ist der Unterschied?

Diese Begriffe werden oft synonym verwendet, bezeichnen aber nicht dasselbe.

Ein umgeleiteter Flug wird aus Vorsichtsgründen umgeleitet — etwa wegen schlechten Wetters am Zielflughafen, eines störenden Passagiers oder eines geringfügigen technischen Problems. Die Entscheidung zur Umleitung wird getroffen, bevor eine unmittelbare Bedrohung vorliegt.

Eine Notlandung ist dringlicher. Das Flugzeug muss so schnell wie möglich landen, weil eine aktive oder unmittelbar bevorstehende Gefahrensituation besteht. Beispiele: Triebwerksausfall, Feuer an Bord oder ein kritischer medizinischer Notfall, der sofortigen Zugang zu medizinischer Versorgung am Boden erfordert.

Beide Situationen fallen unter EU261. Entscheidend für einen Entschädigungsanspruch ist nicht die Bezeichnung der Situation, sondern wer dafür verantwortlich ist.

Gilt eine Notlandung als Flugverspätung?

Ja. Wenn Ihr Flug eine Notlandung macht und Sie Ihren Zielort mit mehr als 3 Stunden Verspätung erreichen, wird dies gemäß EU261 als Verspätung behandelt.

Die 3-Stunden-Grenze wird am Zielort gemessen — nicht am Ausweichflughafen der Notlandung. Die Fluggesellschaft bleibt dafür verantwortlich, Sie ohne zusätzliche Kosten an Ihr Ziel zu bringen. Je nach Situation kann das bedeuten:

  • Ein Anschlussflug vom Ausweichflughafen
  • Ein Platz auf einem Flug einer anderen Airline
  • Transport auf dem Landweg, wenn das Ziel in der Nähe liegt

Wann können Sie nach einer Notlandung Entschädigung fordern?

Gemäß EU261 haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie sind an Ihrem Zielort mit mehr als 3 Stunden Verspätung angekommen
  • Die Ursache der Notlandung lag im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft

Technische Defekte: in der Regel entschädigungspflichtig

Wurde die Notlandung durch einen mechanischen oder technischen Defekt verursacht, den die Airline durch regelmäßige Wartung oder Inspektion hätte verhindern können, gilt dies in der Regel als Verschulden der Fluggesellschaft. In diesem Fall haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung.

Medizinische Notfälle: in der Regel nicht entschädigungspflichtig

Ein medizinischer Notfall an Bord wird üblicherweise als außergewöhnlicher Umstand eingestuft — also als ein Ereignis, das außerhalb des Einflussbereichs der Airline liegt. Eine Entschädigung ist in diesen Fällen unwahrscheinlich. Ihre Ansprüche auf Betreuungsleistungen bleiben jedoch bestehen (siehe unten).

Sicherheitsbedrohungen und extremes Wetter: in der Regel nicht entschädigungspflichtig

Sicherheitsbedrohungen und extreme Wetterbedingungen gelten ebenfalls als außergewöhnliche Umstände. Wurde die Notlandung durch einen Sicherheitsalarm, eine Anweisung der Flugsicherung oder starke Turbulenzen ausgelöst, ist eine Entschädigungspflicht der Airline unwahrscheinlich.

Wenn eine Fluggesellschaft Ihre Forderung mit Verweis auf außergewöhnliche Umstände ablehnt, lohnt es sich zu prüfen, ob diese Begründung stichhaltig ist. Technische Defekte werden mitunter falsch eingestuft — Flug-Verspaetet.at kann Ihren Fall prüfen.

Wie hoch ist die mögliche Entschädigung?

Ist Ihr Anspruch berechtigt, richtet sich die Höhe der Entschädigung nach EU261 nach der Flugstrecke und der Länge der Verspätung:

FlugstreckeEntschädigung gemäß EU261
Flüge unter 1.500 km€250 pro Passagier
Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km€400 pro Passagier
Flüge über 3.500 km innerhalb der EU€400 pro Passagier
Flüge über 3.500 km außerhalb der EU€600 pro Passagier

Bei Flügen über 3.500 km mit einer Ankunftsverspätung zwischen 3 und 4 Stunden kann ein reduzierter Betrag gelten. Diese Beträge gelten pro Passagier — reisten Sie als Gruppe, kann jede Person individuell einen Anspruch geltend machen.

Welche Betreuungsleistungen stehen Ihnen zu?

Unabhängig davon, ob eine Entschädigung in Betracht kommt, hat die Fluggesellschaft während der Wartezeit eine Fürsorgepflicht. Ab einer bestimmten Wartezeit muss die Airline Folgendes bereitstellen:

  • Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit
  • Zugang zu Telefonaten oder E-Mails
  • Eine Hotelunterkunft, wenn eine Übernachtung erforderlich ist
  • Transport zwischen dem Flughafen und dem Hotel

Wenn die Airline diese Leistungen vor Ort nicht anbietet, bewahren Sie Ihre Quittungen auf. Sie können angemessene Auslagen im Nachhinein zurückfordern. Alkohol, Luxusmahlzeiten und Premium-Hotelzimmer werden nicht erstattet.

Wie stellen Sie eine Forderung nach einer Notlandung?

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Notlandung durch etwas verursacht wurde, das im Verantwortungsbereich der Airline lag, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Notieren Sie alle Details — Flugnummer, Datum, Abflug- und Zielflughafen sowie Ihre tatsächliche Ankunftszeit am Zielort.
  2. Bewahren Sie alle Unterlagen auf — Bordkarten, Buchungsbestätigung und Belege für Kosten, die während der Verspätung entstanden sind.
  3. Reichen Sie Ihre Forderung über Flug-Verspaetet.at ein — Flug-Verspaetet.at kann den Anspruch in Ihrem Namen geltend machen, nach dem Prinzip kein Erfolg, keine Kosten. Kein Risiko für Sie.

Prüfen Sie noch heute Ihren Anspruch mit Flug-Verspaetet.at.

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Häufig gestellte Fragen

Kann ich Entschädigung fordern, wenn mein Flug wegen eines medizinischen Notfalls eine Notlandung gemacht hat?

In der Regel nicht. Ein medizinischer Notfall an Bord wird als außergewöhnlicher Umstand außerhalb des Einflussbereichs der Airline eingestuft. Ein Anspruch auf Entschädigung nach EU261 ist in diesen Fällen unwahrscheinlich. Die Fluggesellschaft ist jedoch weiterhin gesetzlich verpflichtet, Sie während der Wartezeit mit Betreuungsleistungen zu versorgen.

Wie viel Verspätung muss ich haben, um Entschädigung zu beantragen?

Ihre Ankunft am Zielort muss mehr als 3 Stunden Verspätung haben. Die Verspätung wird ab Ihrer planmäßigen Ankunftszeit bis zu dem Moment gemessen, in dem die Flugzeugtür am Zielflughafen geöffnet wird — nicht ab dem Zeitpunkt der Landung am Notlandeflughafen.

Gilt die EU-Verordnung auch für Notlandungen bei Flügen ab Deutschland?

Ja. EU261 gilt für alle Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union abfliegen, unabhängig von der Airline. Sie gilt auch für Flüge in die EU, die von einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt werden. Erfüllt Ihr Flug eine dieser Bedingungen, sind Sie geschützt.

Was tun, wenn die Fluggesellschaft die Notlandung als außergewöhnlichen Umstand einstuft?

Fluggesellschaften verwenden außergewöhnliche Umstände mitunter als pauschale Ablehnungsbegründung — auch wenn die Ursache ein technischer Defekt war, der hätte verhindert werden können. Wenn Sie das für möglich halten, haben Sie das Recht, die Entscheidung anzufechten. Flug-Verspaetet.at kann Ihren Fall prüfen und Ihren Anspruch in Ihrem Namen verfolgen, nach dem Prinzip kein Erfolg, keine Kosten.

Kann ich Kosten zurückfordern, die mir während der Verspätung entstanden sind?

Ja. Wenn die Fluggesellschaft die gesetzlich vorgeschriebenen Betreuungsleistungen nicht erbracht hat, können Sie angemessene Auslagen zurückfordern. Bewahren Sie Belege für Mahlzeiten, Unterkunft und Transport auf und reichen Sie diese direkt bei der Airline oder über Flug-Verspaetet.at ein, falls die Airline nicht reagiert.

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