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Coronavirus: Was sind meine Rechte?
Sollte Ihr Flug aufgrund des Coronavirus annulliert werden, haben Sie Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung Ihres Tickets. Die EU-Fluggastrechteverodnung Nr. 261/2004 schreibt vor, dass eine Fluggesellschaft im Falle einer Annullierung des Fluges innerhalb von 7 Tagen den vollen Betrag des Tickets zurückerstatten muss. Derzeit bieten viele Fluggesellschaften und Reiseveranstalter nur Gutscheine an, mit denen in Zukunft ein neues Ticket gebucht werden kann. Diese Gutscheinpolitik befindet sich jedoch nicht im Einklang mit der europäischen Gesetzgebung basierend auf der Fluggastrechteverordnung EU 261/2004.
Flug-Verspaetet.at hilft Ihnen gerne bei der Beantragung dieser Rückerstattung, von der Einreichung des Anspruchs bis zur gerichtlichen Vorladung der Fluggesellschaft im Falle einer Nichtzahlung. Geben Sie Ihre Flugdaten ein und finden Sie sofort heraus, ob Sie Anspruch auf eine Rückerstattung Ihres Tickets haben. In nur 3 Minuten können Sie Ihren Anspruch auf einer "Kein Erfolg, keine Kosten"-Basis einreichen. Falls nötig, bringen wir die Fluggesellschaft vor Gericht.
Flug umgebucht: Kann ich eine Entschädigung fordern?
Wenn Ihr Flug kurzfristig umgebucht werden, haben Sie häufig ein Recht auf Entschädigung. Dieses gilt jedoch nur unter bestimmten Bedingungen.
- Sie wurden weniger als 7 Tage vor dem geplanten Abflug über die Änderung informiert: Sollte Ihr geänderter Flug nun mehr als eine Stunde früher als geplant am Ziel ankommen, oder aber mindestens 2 Stunden später als geplant, steht Ihnen eine Entschädigung zu.
- Sie wurden zwischen 7 und 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Änderung informiert: Sollte Ihr geänderter Flug nun mehr als 2 Stunden früher als geplant am Ziel ankommen, oder aber mindestens 4 Stunden später als geplant, steht Ihnen eine Entschädigung zu.
Sollte die Fluggesellschaft Sie mehr als 2 Wochen vor Abflug über die Umbuchung Ihres Flugs informiert haben, besteht leider kein Anspruch auf Entschädigung. In diesem Fall müssen Sie die Umbuchung leider hinnehmen. Eine solche Information kann per Mail, SMS oder telefonisch geschehen. Dabei ist entscheidend, dass Sie die Mitteilung auch erhalten. Wird das Reisebüro von der Fluggesellschaft über die geänderten Flugzeiten informiert, unterlässt es aber, die Information rechtzeitig an den Passagier weiterzuleiten, dann besteht trotzdem ein Anspruch auf Entschädigung!
Sie können Ihren Flug selbstverständlich auch ohne Entschädigungsanspruch weiterhin gemäß der Bedingungen der Airline canceln oder umgebuchen. Beachten Sie, dass hierbei jedoch Gebühren fällig werden können.
Außergewöhnliche Umstände: Habe ich ein Recht auf Rückerstattung?
Das Recht auf eine Entschädigung besteht ausschließlich in Fällen, in denen die Fluggesellschaft Verantwortung für den Grund der Umbuchung trägt. In weitaus mehr Fällen können Passagiere jedoch das Recht auf eine finanzielle Rückerstattung ihrer Ticketkosten haben. Das ist vor allem dann der Fall, wenn der Grund für die Umbuchung ein außergewöhnlicher Umstand ist. Dies sind Umstände, in denen die Airline nicht für die Umbuchung in Verantwortung gezogen werden kann. Beispiele hierfür sind schlechter Wetter, Naturkatastrophen oder Pandemieausbrüche.
Ein Recht auf eine Rückerstattung Ihrer Ticketkosten kann auch dann bestehen, wenn Sie bereits mehr als 14 Tage im Voraus über die Umbuchung informiert wurden. In solchen Fällen ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet eine Entschädigung auszuzahlen.
Häufig weigern Sich Airlines diese Rückerstattung auszuzahlen und bieten Fluggästen stattdessen einen Gutschein an. Sie sind nicht dazu verpflichtet, diesen Gutschein anzunehmen. Sollten Sie Hilfe beim Fordern Ihrer Rückerstattung benötigen, füllen Sie einfach unseren kostenlosen Erstattungsrechner aus und unser Team überprüft Ihren Anspruch auf Rückerstattung direkt für Sie:
Was ist die EU-Fluggastrechteverordnung?
Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 wurde am 11. Februar 2004 beschlossen und durch das Sturgeon-Urteil im Jahr 2009 signifikant gestärkt. Die Verordnung legt klar fest, dass Fluggäste, welche von einer Flugverspätung, einem Flugausfall oder einer Überbuchung bzw. Nichtbeförderung betroffen sind, eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro erhalten. Zudem werden weitere Fluggastrechte, wie Betreuungsleistungen in der Verordnung geregelt. Informationen darüber, für welche Flüge diese Rechte genau gelten sind ebenso in der Regelung erhalten.
So haben Fluggäste bereits bei Verspätungen ab 2 Stunden einen Anspruch auf Betreuungsleistungen. Diese müssen von der Airline bereitgestellt werden. Hierzu gehören Getränke, Verpflegung sowie Zugang zu Kommunikationsmitteln (Telefon und E-Mail). Sollte sich die Flugverspätung bis auf den nächsten Tag ziehen und eine Übernachtung notwendig sein, muss die Fluggesellschaft auch einen Hotelaufenthalt samt Transportwege vom Flughafen zum Hotel und wieder zurück bezahlen.
Um eine Entschädigung aus der Fluggastrechteverordnung erhalten zu können, ist es essenziell, dass eine bestätigte Buchung vorliegt und, dass sich der Passagier pünktlich am Check-In gemeldet hat. Dies muss auch geschehen, wenn eine Verspätung des Flugs bereits lange vorher bekannt ist.
Des Weiteren muss der betroffene Flug innerhalb der EU starten, egal von welcher Airline er durchgeführt wird. Alternativ kann der Flug auch nur in der EU landen. Für einen Anspruch auf Entschädigung muss er dann jedoch von einer europäischen Airline durchgeführt werden.
Ihr Flug hat all diese Voraussetzungen erfüllt? Überprüfen Sie ganz einfach ob Ihnen eine Entschädigung zusteht:
Wie viel Geld steht mir zu?
Passagiere haben ein gesetzlich festgelegtes Recht auf finanzielle Entschädigung, die bis zu 600 Euro pro Person betragen kann! Dieser Anspruch besteht europaweit und ist in der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/04 festgelegt.
Je länger die zurückgelegte Strecke des Flugs, desto höher fällt der Anspruch auf Entschädigung aus. Die konkrete Höhe der Entschädigung ist in drei Gruppen gestaffelt und gilt pro Person:
Flugstrecke | Entschädigung |
---|---|
Flüge kürzer als 1.500 km | Erhalten Sie 250 € pro Passagier |
Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km | Erhalten Sie 400 € pro Passagier |
Flüge über 1.500 Kilometern innerhalb der EU | Erhalten Sie 400 € pro Passagier |
Flüge über 3.500 Kilometern außerhalb der EU | Erhalten sie 600 € pro Passagier |
Es ist wichtig zu beachten, dass es sich bei der Distanz nach der die Höhe der Entschädigung berechnet wird, nicht um die tatsächlich zurückgelegte Distanz handelt, sondern um die sogenannte „Luftlinie“. Das ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn sich die Flugroute ändert, weil das Flugzeug beispielsweise etwas umfliegen muss.
Übrigens haben alle Passagiere dieses Recht auf Entschädigung. Das schließt auch Kleinkinder ein, insofern diese nicht umsonst befördert wurden.
Wie kann ich meine Entschädigung fordern?
Bereits während der Wartezeit auf Ihren verspäteten Flug am Flughafen können Sie erste Schritte tätigen, um ihre Entschädigung erfolgreich geltend zu machen. Behalten Sie unbedingt alle Dokumente Ihrer Reise. Dazu gehören die Buchungsbestätigung, Ihre Bordkarte, sowie Belege für alle weiteren Kosten, wie z.B. Taxi, Unterkunft oder Mahlzeiten, die Ihnen durch die Flugverspätung entstanden sind. Lassen Sie sich Ihre Flugverspätung zusätzlich schriftlich von Mitarbeitern der Fluggesellschaft bestätigen und bringen Sie, wenn möglich, den Grund für Ihre Verspätung in Erfahrung. Dokumentieren Sie des Weiteren den genauen Verlauf Ihrer Verspätung inklusive der Uhrzeit zum Zeitpunkt des Öffnens der Türen nach Landung am Zielort. Es kann außerdem hilfreich sein, wenn Sie Kontaktdaten mit anderen Passagieren austauschen. So haben Sie Zeugen und können sich gegenseitig bei der Durchsetzung Ihrer Entschädigungsansprüche unterstützen.
Die angefertigten Notizen und gesammelten Dokumente können im weiteren Verlauf Ihre Chancen selbst erfolgreich zu sein drastisch steigern. Im nächsten Schritt wenden Sie sich nun direkt an die Airline und fordern schriftlich die Entschädigung. Hierbei schildern Sie den genauen Sachverhalt Ihrer Entschädigung, nennen die Anzahl der Gäste, für die Sie eine Entschädigung fordern und definieren, wie viel Entschädigung Sie pro Personen verlangen.
Dieses Verfahren gegen die Airline kann häufig stressig und frustrierend sein, da Airlines sich weigern die Entschädigung auszuzahlen. Sollten Sie keine Lust auf einen Papierkrieg mit der Fluggesellschaft haben, hilft unser erfahrenes Team von Flug-Verspaetet.at Ihnen gerne weiter.
Bis wann kann ich meine Entschädigung fordern?
In Deutschland können Sie Ihre Entschädigung bis zu 3 Jahre nach dem Flug einfordern. Hierbei gilt es zu beachten, dass unwichtig ist, wann im Jahr der Flug stattfindet, oder stattfinden sollte. Der Anspruch auf Entschädigung gilt grundsätzlich bis zum 31. Dezember drei Jahre nach dem Flug. Sollte Ihr Flug also in Januar 2017 verspätet gewesen sein, können Sie Ihre Entschädigung noch bis 31. Dezember 2020 einfordern. Das Jahr 2018 galt als besonders verspätungsreich. Sollten auch Sie in diesem Jahr von einem Flugausfall, einer Verspätung oder Nichtbeförderung betroffen gewesen sein, können Sie Ihre Entschädigung noch bis Ende 2021 einfordern.
Wie lange dauert es, bis ich meine Entschädigung erhalte?
Fluggesellschaften versuchen grundsätzlich, Entschädigungen nicht auszubezahlen. Hierbei ist es ihnen häufig egal, ob sie dazu rechtlich verpflichtet wären oder nicht. Aus diesem Grund haben sich die Airlines diverse Tricks einfallen lassen, um es Passagieren zu erschweren, Ihre Entschädigung einzufordern.
Fluggäste, welche bei der Airline anrufen, werden in Warteschlangen vertröstet und Passagiere, die sich per E-Mail melden, müssen häufig bis zu 2 Monate auf eine Antwort warten. Frühestens zu diesem Zeitpunkt ist dann eine Auszahlung der Entschädigung möglich. In diesen Antwort-E-Mails berufen sich die Fluggesellschaften jedoch meist darauf, dass die Flugverspätung einem außergewöhnlichen Umstand geschuldet ist, weshalb kein Anspruch auf Entschädigung besteht. Häufig stimmt dies jedoch nicht. Aufgrund langwieriger Streitereien und der Ausreden von Fluggesellschaften kann es oft Jahre dauern, bis diese zur Auszahlung einer Entschädigung bereit sind.
Flug-Verspaetet.at hat es sich zur Aufgabe gemacht, Entschädigungsansprüche gegen Fluggesellschaften durchzusetzen. Im Idealfall ist eine positive Rückmeldung der Fluggesellschaft innerhalb weniger Monate möglich. Sollte sich die Fluggesellschaft jedoch auch nach mehrmaligen Zahlungsaufforderungen weigern, die Entschädigung auszuzahlen, kann es notwendig sein mit dem Anspruch vor Gericht zu gehen. In diesem Fall ist Flug-Verspaetet.at an die festgelegten Wartezeiten von Gerichten gebunden, weshalb es über ein Jahr dauern kann, bis die Entschädigung ausbezahlt wird.
Wieso sollte ich mir von einem Fluggastrechte-Spezialist helfen lassen?
Eine Entschädigung für Flugverspätung von Fluggesellschaften zu verlangen, kann ein nervenaufreibendes und zeitaufwendiges Unterfangen sein. Airlines haben eine Reihe an diversen Tricks, mit denen sie es vermeiden, eine Entschädigung an betroffene Passagiere auszuzahlen. Unter anderem werden Kunden schlichtweg ignoriert oder immer wieder vertröstet. Oftmals wird auch versucht Passagieren Gutscheine anzubieten, welche weit unter dem Wert der eigentlichen Entschädigung liegen. Im Gegenzug für Gutscheine, werden die Kunden dann zum Unterschreiben einer Verzichtserklärung gezwungen.
Diese Aktivitäten funktionieren, da Fluggesellschaft auf die Unwissenheit ihrer Kunden setzen und hoffen, dass diese irgendwann genervt sind und wieder aufgeben. Der Service von Flug-Verspaetet.at ist in diesem Fall für Sie da und hilft Ihnen weiter. Unser erfahrenes Team kennt die Tricks der Airlines und weiß, wie man damit umgeht. Sollte eine Fluggesellschaft Ihr Recht auf Entschädigung nicht anerkennen, gehen wir zudem für Sie vor Gericht um Ihren Anspruch auf Entschädigung gemeinsam mit unseren Partneranwälten durchzusetzen. Dies erfolgt selbstverständlich ohne zusätzliche Kosten für Sie.
Ihre Vorteile im Überblick:
- Kein Papierkrieg mit der Airline
- Wir kümmern uns um die ganze Arbeit
- Sollte dies nötig sein, ziehen wir für Sie vor Gericht
- „Kein Erfolg, keine Kosten“: Nur bei Erfolg berechnen wir Ihnen ein Erfolgshonorar. Ansonsten ist unser Service für Sie kostenlos
- Unsere Erfolgsquote liegt bei 98%
Kann ich einen abgelehnten Anspruch auf Entschädigung trotzdem bei Flug-Verspaetet.at einreichen?
Flug-Verspaetet.at überprüft jeden eingereichten Anspruch auf Entschädigung im Detail darauf, ob alle Voraussetzungen zur Auszahlung einer Entschädigung vorliegen. Dies bedeutet, dass Sie auch bereits abgelehnte Ansprüche einreichen können. Hierbei ist es irrelevant, ob der Anspruch von einem anderen Spezialisten für Fluggastrechte, oder von der Fluggesellschaft selbst abgewiesen wurde.
Unser erfahrenes Team erstellt für jeden Anspruch ein ausführliches Dossier mit allen relevanten Informationen zu Ihrem Flug und der entstandenen Probleme damit. Nach Erstellung des Dossiers wird entschieden, ob Ihr Anspruch auf Entschädigung tatsächlich besteht und es werden weitere Schritte evaluiert und eingeleitet. Durch die langjährige Erfahrung unseres Expertenteams, können wir so auch Auszahlungen von Entschädigungen erwirken, die zuvor von den Fluggesellschaften, oder sogar anderen Anbietern von Entschädigungsdiensten abgelehnt wurden.
Anschließend können Sie uns beauftragen, die Entschädigung für Sie von der Airline einzufordern und unser internationales Expertenteam legt sofort für Sie los und nimmt Ihnen jegliche Arbeit ab.
Im Gegensatz zu einigen anderen Portalen erheben wir zudem keinerlei Zusatzgebühren, z.B. für den Gang vor Gericht. Auch deshalb empfiehlt uns das Verbraucherschutzportal Finanztip.de und das Vergleichsportal test.de!
Hilfreiche Links
- Näheres zu Entschädigung bei Flugverspätung
- Näheres zu Entschädigung bei Flugausfall
- Regeln zu Entschädigung für verpasste Flüge
- Regeln zu Flugentschädigung, wenn das Boarding verweigert wurde
- Flug umgebucht? So bekommen Sie eine Entschädigung!
- Anspruchsrechner – prüfen Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung
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