Flug vom Frankfurter Flughafen verspätet oder gestrichen — so erhalten Sie eine Entschädigung

Der Frankfurter Flughafen bildet in Sachen Flugprobleme keine Ausnahme, aber es gibt gute Neuigkeiten! Möglicherweise haben Sie Anspruch auf eine vollständige Geldrückerstattung, bis zu 600 € Entschädigung oder unter bestimmten Umständen vielleicht beides.

Beantragen Sie jetzt Ihren Anspruch in weniger als 5 Minuten!

Was Sie wissen sollten

  • Sie haben Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung, wenn Ihr Flug vom Flughafen Frankfurt mehr als drei Stunden Verspätung hat oder weniger als 14 Tage vor Abflug gestrichen wird.

  • Wenn Ihr Flug vom Frankfurter Flughafen gestrichen wurde und Sie keinen alternativen Flug derselben Fluggesellschaft angetreten haben, fordern Sie eine vollständige Rückerstattung Ihres Flugtickets an.

  • Bei Flug-Verspaetet.at können Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung in weniger als 5 Minuten online einreichen. Stellen Sie einfach alle erforderlichen Unterlagen zusammen und unser Expertenteam kümmert sich um den Rest!

Wie viel Entschädigung kann ich für meinen verspäteten oder gestrichenen Flug am Flughafen Frankfurt erhalten?

Die Entfernung Ihres Fluges bestimmt die Entschädigung, die pro Fluggast berechnet wird.

FlugstreckeEntschädigung
Flüge kürzer als 1.500 kmErhalten Sie 250 € pro Passagier
Flüge zwischen 1.500 und 3.500 kmErhalten Sie 400 € pro Passagier
Flüge über 1.500 Kilometern innerhalb der EUErhalten Sie 400 € pro Passagier
Flüge über 3.500 Kilometern außerhalb der EUErhalten sie 600 € pro Passagier

Verspätungen und Stornierungen am Flughafen Frankfurt — kann die Fluggesellschaft meinen Anspruch ablehnen? 

Leider gibt es Situationen, in denen die Fluggesellschaft Sie nicht für Ihren verspäteten oder gestrichenen Flug entschädigen kann. Wenn eine Verspätung oder Stornierung durch einen Dritten oder ein unvorhersehbares Ereignis verursacht wird, das nicht im Einflussbereich der Fluggesellschaft liegt, wird dies als außergewöhnliche Umstände bezeichnet.

Beispiele für einige dieser Umstände sind:

  • Schlechte Wetterverhältnisse, wie dichter Nebel, Starkregen oder Gewitter.

  • Streiks, häufig in der Luftfahrtindustrie.

    Doch aufgepasst: Ein Streik der jeweiligen Flug­gesellschaft bzw. ihrer Kabinen­beschäftigten fällt NICHT unter höhere Gewalt!

  • Politische Umstände, wie ein Terrorangriff oder ein generelles Sicherheitsrisiko aufgrund politischer Unruhen.

  • Naturkatastrophen, wie Vulkanausbrüche oder Tornados.

  • Die Kollision eines Flugzeugs mit Vögeln oder anderen Fremdkörpern.

  • Ein Fluggastr, der an Bord erkrankt oder sich den Anweisungen des Kabinen­personals widersetzt.

  • Flugverspätungen, die durch das Flughafen­personal verursacht werden, wie außergewöhnlich lange Warte­schlangen an den Sicherheitskontrollen.

Wie viel Zeit habe ich, um meinen Anspruch auf Entschädigung einzureichen?

Der Zeitrahmen für die Einreichung eines Anspruchs richtet sich nach den Gesetzen Ihres Abfluglandes, Ihres Reiseziels und des Landes, in dem die Fluggesellschaft ihren Hauptsitz hat.

Wenn Sie beispielsweise mit Air France vom Flughafen Frankfurt nach London Stansted geflogen sind, könnten Sie unter den folgenden Umständen Anspruch auf eine Entschädigung haben:

Französisches Recht: 5 Jahre

Deutsches Recht: 3 Jahre

Britisches Recht: 6 Jahre