Hotel bei Flugausfall oder Verspätung

Finden Sie in Sekundenschnelle heraus, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht!

Nehmen Sie Ihre Entschädigung selbst in die Hand - leiten Sie jetzt Ihre Klage ein.

Jetzt Flug checken

Zuletzt aktualisiert am

Hotel bei Flugausfall oder Verspätung: Muss die Fluggesellschaft zahlen?

Die Mehrheit aller Flüge hebt pünktlich ab - doch Flugverspätungen oder Annullierungen treten immer wieder auf. Bei besonders langen Verspätungen oder wenn man erst auf einen Flug am nächsten Tag umgebucht wird, kann eine Übernachtung in einem Hotel in Flughafennähe notwendig werden. Da stellt sich schnell die Frage: Bleibt der Passagier auf den Kosten sitzen oder muss die Fluggesellschaft für das Hotel zahlen?

Eine gute Nachricht zu Beginn: Anders als bei der Frage, ob der Passagier bei einer Verspätung (von min. 3 Stunden) ein Recht auf Entschädigung hat, ist die Ursache des Flugproblems irrelevant, wenn es um die Kosten fürs Hotel geht. Ob Ihnen zusätzlich noch eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zusteht, können Sie hier kostenlos und unverbindlich prüfen:

Fluggesellschaft muss Betreuungsleistungen zahlen - auch ein Hotel

Wer für die Hotelübernachtung zahlen muss, ist in der EU Fluggastrechteverordnung 261/04 festgelegt. Diese besagt in Artikel 9 eindeutig, dass den Fluggästen eine unentgeltliche Hotelunterbringung von der Airline angeboten werden muss, wenn durch die Verspätung bzw. den Flugausfall ein Aufenthalt von einer oder mehrerer Nächte notwendig wird.

Gut zu wissen: Zu diesen Betreuungsleistungen zählen auch die Kosten, die für den Transport (z.B. Taxi) vom Flughafen zum Hotel bzw. andersherum entstehen. Außerdem muss die Fluggesellschaft für Verpflegung am Flughafen (also Essen und Getränke) in einem “angemessen Verhältnis zur Wartezeit” aufkommen, wenn diese mindestens 2 Stunden beträgt.

Wenn die Airline nicht fürs Hotel zahlt: Das können Sie tun

Grundsätzlich ist die Fluggesellschaft zwar verpflichtet, für ein Hotel zu sorgen, doch nicht immer geschieht dies wirklich und so sind manche Passagiere gezwungen, auf eigene Faust eine Unterbringung zu organisieren. In einem solchen Fall (und auch bei Ausgaben für Essen, falls z.B. keine Verpflegungsgutscheine ausgehändigt wurden) sollte man sich immer eine Quittung geben lassen und diese gut aufbewahren. Anschließend kann man diese Kosten nämlich bei der Airline einreichen und das Geld zurück verlangen.

Leider hören wir von unseren Kunden immer wieder, dass diese Beträge - trotz vorheriger gegenteiliger Beteuerungen - nicht erstattet werden. Wenn Sie mit Flug-Verspaetet.at Ihre Entschädigung einfordern, machen wir auch solche Extrakosten für Sie geltend. Auch wenn kein Entschädigungsanspruch besteht, aber die Airline sich weigert, die entstandenen Zusatzkosten zu zahlen, können wir Ihnen helfen.

Übrigens: Wenn Sie den Flug aufgrund einer langen Verspätung oder einem Flugausfall gar nicht antreten, haben Sie zusätzlich das Recht auf die Erstattung der gezahlten Ticketkosten. Auch dieses Gelden werden wir auf Wunsch für Sie zurückfordern! Nutzen Sie jetzt direkt unseren Entschädigungsrechner und reichen Sie Ihren Fall bei Flug-Verspaetet.at ein:

Hat Ihnen dieser Inhalt gefallen?

Danke, Sie haben unseren Tag neu gestaltet!

Der Therapeut ist teuer – hilf uns, besser zu werden!

Verstanden, danke!