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140 Flugausfälle bei Austrian Airlines

Dienstag, 6. März 2018

Aufgrund einer geplanten Betriebsversammlung wurden heute und gestern 140 Flüge bei Austrian Airlines gestrichen. Doch nun findet die Versammlung gar nicht statt.

Aktuell befindet sich die Gewerkschaft des Kabinenpersonals vida in Verhandlungen mit Austrian Airlines, einer Tochtergesellschaft der deutschen Lufthansa. Um über den aktuellen Stand zu informieren, berief die Gewerkschaft eine zweitägige Betriebsversammlung ein. Rund 3.900 Mitarbeiter wollten an diesem Treffen teilnehmen.

Zahlreiche Flüge gestrichen

Das hat für 10.000 Passagiere gravierende Folgen: Da nicht genug Personal bereitsteht, wurden am Dienstag und Mittwoch 140 von 570 geplanten Flüge gestrichen. Die meisten Passagiere sollen aber schon umgebucht worden sein, der Schaden steht noch nicht fest.

Das Management nannte die Forderungen der Gewerkschaft „völlig unverhältnismäßig“. Ein Gewerkschaftsvertreter hingegen schloss auch Streiks nicht aus: „Die Kollegen sind nicht länger bereit, weitere Sparpakete mitzutragen.“

Letztendlich konnte die Versammlung aber gar nicht stattfinden. Der Grund: Ein Betriebsratsvorsitzender sei erkrankt, weshalb die rechtliche Grundlage für die Versammlung nicht mehr gegeben sei. Die Flüge wurden dennoch gestrichen. Wann die Versammlung nachgeholt werden kann und ob sich dies erneut auf den Flugplan auswirkt, ist noch unklar.

Entschädigung für die Passagiere?

Grundsätzlich steht Passagieren eine Entschädigung zu, wenn ihr Flug gestrichen wird – es sei denn, die Ursache sind sogenannte außergewöhnliche Umstände. Bei Flugausfällen aufgrund einer Betriebsversammlung von Teilen des Personals ist die Rechtslage noch nicht höchstrichterlich geklärt. Es könnte also gut sein, dass betroffenen Passagieren nach der Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zusteht.

Sind Sie ebenfalls von einem Flugausfall betroffen? Nutzen Sie den Flug-Verspaetet.de Entschädigungsrechner und erfahren sie schnell und unverbindlich, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht:

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