Powerbank mit nach China? Alles zur CCC-Zertifizierung für Flugreisen
Wednesday, June 3, 2026
Seit dem 28. Juni 2025 gilt in China eine klare Regel: Nur Powerbanks mit einem sichtbaren CCC-Logo (China Compulsory Certification) dürfen auf Inlandsflügen mitgenommen werden. Fehlt dieses Logo auf dem Gerät, wird die Powerbank vor Ort eingezogen — ohne Ausnahmen.
Was ist die CCC (3C) Zertifizierung?
CCC steht für China Compulsory Certification — das chinesische Pendant zum europäischen CE-Zeichen. Das 3C-Logo ist ein ovales Zeichen mit drei ineinander verschlungenen „C"s. Es muss direkt auf das Gehäuse der Powerbank aufgedruckt oder eingraviert sein — nicht nur auf die Verpackung. Die CCC-Pflicht für Powerbanks gilt erst seit August 2023 (Übergangsfrist bis August 2024): Ältere Geräte — weltweit gekauft — tragen das Zeichen in der Regel nicht.
Regelungen je nach Flugart
Inlandsflüge
Seit 28. Juni 2025 wird an allen 238 chinesischen Zivilflughäfen systematisch kontrolliert: CCC-Logo auf dem Gerät, lesbare Kapazitätsangabe, Marken- und Modellangaben, kein Rückruf. Kein Logo = Powerbank weg.
Internationale Flüge nach China
Kein CCC-Check bei der Einreise. Deine gewohnte Powerbank ist bei der Ankunft problemlos erlaubt.
Internationale Flüge aus China heraus
Offiziell nur Inlandsflüge, aber mehrere Flughäfen — darunter Peking Capital — kontrollieren auch bei internationalen Abflügen. Im Zweifel: Powerbank mit CCC-Zertifizierung mitnehmen.
Anschlussflüge mit inländischem Teilstück
Bei einem inländischen Anschlussflug in China (z. B. Frankfurt → Shanghai → Chengdu) gilt die CCC-Pflicht ab dem Inlandsabschnitt.
Hongkong und Macau
Die CCC-Regelung gilt nicht für Flüge nach oder von Hongkong und Macau.
Kapazitätsgrenzen gelten weiterhin
- Unter 100 Wh (ca. 20.000–27.000 mAh) : im Handgepäck erlaubt, keine Genehmigung nötig
- 100–160 Wh : erlaubt mit Vorabgenehmigung der Fluggesellschaft
- Über 160 Wh : auf allen Flügen verboten. Immer ins Handgepäck — nie ins Aufgabegepäck.
Regelungen je nach Fluggesellschaft
| Fluggesellschaft | Kapazität | Genehmigung 100–160 Wh |
|---|---|---|
| Air China | ≤100 Wh frei; 100–160 Wh mit Genehmigung (max. 2) | Offizielle Website, 48h vorher |
| China Eastern | Wie Air China | Online, 24h vorher |
| China Southern | Wie Air China | Kundenservice oder App |
| Hainan Airlines | ≤100 Wh frei; 100–160 Wh mit Genehmigung | Persönlich beim Check-in |
| Spring Airlines | ≤100 Wh frei; 100–160 Wh mit Genehmigung | App, 12h vorher |
| Xiamen Airlines | Folgt CAAC-Vorgaben | Direkt bei der Airline erfragen |
Wichtig: Richtlinien können sich kurzfristig ändern. Informiere dich immer direkt bei deiner Fluggesellschaft.
CCC-zertifizierte Powerbank in Deutschland kaufen?
Das CE-Zeichen ersetzt das 3C-Logo nicht. Modelle mit CCC: Anker (Zolo A110D, 525 A1287), Xiaomi (33W 20.000 mAh), Belkin (nur neuere Modelle). Immer prüfen: Logo physisch auf dem Gerät aufgedruckt, nicht nur in der Produktbeschreibung.

Einfachste Lösung: Powerbank in China kaufen
Alle in China seit August 2024 verkauften Modelle tragen das 3C-Zeichen. Preis: umgerechnet ca. 10–20 Euro. Alternativ: Vorbestellung über JD.com oder Taobao mit Lieferung ins Hotel (oft am selben Tag). Powerbank-Leihstationen (Meituan, Jiedian) sind nützlich für unterwegs, dürfen aber nicht durch die Sicherheitskontrolle.
Powerbank wird eingezogen — was tun?
- Kostenlose Aufbewahrung (7–10 Tage) an großen Flughäfen.
- Versand per SF Express an nächstes Ziel oder nach Hause.
- Günstige Geräte einfach zurücklassen.
Kurzcheck
- 3C-Logo direkt auf dem Gerät — nicht nur auf der Verpackung.
- Ohne CCC-Logo nicht mit nach China, wenn Inlandsflüge geplant sind.
- Einfachste Lösung: in China kaufen.
- Vorbestellung über JD.com/Taobao mit Hotellieferung möglich.
- Kapazität unter 100 Wh halten.
- Immer ins Handgepäck — nie ins Aufgabegepäck.
Die chinesischen Vorschriften können sich schnell ändern. Informiere dich vor der Reise bei der CAAC und deiner Fluggesellschaft. Stand: Mai 2026.
Flug nach oder aus China verspätet oder annulliert?
Hast du einen verspäteten, annullierten Flug erlebt oder wurde dir das Boarding verweigert? Dann hast du möglicherweise Anspruch auf Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004. Bei Flug-Verspaetet.at helfen wir dir dabei — ohne Vorleistung, ohne Kostenrisiko: Wenn wir nichts erreichen, zahlst du nichts.

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