Flugverspätung wegen Nachtflugverbot: Recht auf Entschädigung?

Nach der europäischen Verordnung könnten Sie Anspruch auf 600€ für Ihren verspäteten oder annullierten Flug haben.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch auf eine Flugentschädigung!

Habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Bei Flügen, die erst spät am Abend starten, ist es schnell passiert: Es kommt zu einer kleinen Verspätung beim Abflug und plötzlich ertönt die Durchsage, dass der Flug aufgrund des Nachtflugverbots nicht mehr auf dem geplanten Zielflughafen landen darf und daher umgeleitet wird. Bis man den ursprünglich gebuchten Zielflughafen erreicht, kommt es unweigerlich zu einer Verspätung.

Beträgt diese mindestens 3 Stunden (nicht bei Landung, sondern eben am eigentlichen Zielflughafen), so besteht häufig ein Anrecht auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Am Ende dieser Seite zeigen wir, an welchen deutschen Flughäfen ein Nachtflugverbot existiert. Zuvor erklären wir, in welchen Situationen ein Recht auf Entschädigung bei einer Verspätung besteht. Alternativ können Sie auch einfach unverbindlich unseren kostenlosen Entschädigungsrechner nutzen und herausfinden, wie viel Geld Ihnen zusteht:

Flugumleitung aufgrund eines Nachtflugverbotes: Ihre Passagierrechte

Aufgrund der EU-Fluggastrechteverordnung 261/04 steht Passagieren, deren Flug sich um mindestens 3 Stunden verspätet (oder Annulliert wird), eine Entschädigung zu. Dies gilt häufig auch dann, wenn es zu einer Verspätung aufgrund eines Nachtflugverbotes kommt. In solch einem Fall wird der Flug nämlich auf einen anderen Flughafen ohne Nachtflugverbot umgeleitet und es wird eine Ersatzbeförderung (z.B. per Bus oder Bahn) zum eigentlich gebuchten Flughafen organisiert. Wird dieser im Endeffekt mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden erreicht, können die Passagierrechte geltend gemacht werden.

Die Höhe der Entschädigung, die Passagieren nach der Fluggastrechteverordnung zusteht, ist dabei abhängig von verschiedenen Faktoren:

FlugstreckeEntschädigung
Flüge kürzer als 1.500 kmErhalten Sie 250 € pro Passagier
Flüge zwischen 1.500 und 3.500 kmErhalten Sie 400 € pro Passagier
Flüge über 1.500 Kilometern innerhalb der EU
Erhalten Sie 400 € pro Passagier
Flüge über 3.500 Kilometern außerhalb der EU
Erhalten sie 600 € pro Passagier
Flugausfall Entschädigung Höhe

Dieses Recht besteht jedoch nur, wenn der Flug von einem europäischen Flughafen startet (egal mit welcher Airline), oder in einem solchen landet, sofern es sich dabei um eine europäische Fluggesellschaft handelt. Zusätzlich gibt es eine weitere Einschränkung: Ist die Verspätung auf einen außergewöhnlichen Umstand zurückzuführen, ist die Fluggesellschaft von der Entschädigungspflicht befreit.

Ist ein Nachtflugverbot ein außergewöhnlicher Umstand?

Nein! Ein Nachtflugverbot an sich ist kein außergewöhnlicher Umstand, weshalb erst einmal ein Recht auf Entschädigung besteht. Der Grund: Das Nachtflugverbot herrscht zu bestimmten Zeiten, die sich nicht kurzfristig ändern. Dadurch sind sie planbar und die Einhaltung des Nachtflugverbotes gehört zum täglichen Geschäft einer Fluggesellschaft. Jedoch kann es trotzdem passieren, dass die Airline keine Entschädigung zahlen muss. Warum?

Dazu ist entscheidend, warum sich der Flug überhaupt verspätet hatte. Handelt es sich dabei um einen Umstand höherer Gewalt, so muss keine Entschädigung gezahlt werden. Im Folgenden ein paar Beispiele:

Keine außergewöhnlichen Umstände sind unter anderem:

  • Ein technischer Defekt am Flugzeug
  • Operationelle Gründe (z.B. der Flug war von Anfang an zu eng an der Grenze zum Nachtflugverbot eingeplant)
  • Erkrankung der Crew

Zu den Umständen höherer Gewalt zählen beispielsweise:

  • Extrem schlechte Wetterverhältnisse
  • In vielen Fällen ein Streik
  • Eine Schließung des Flughafens

Ausführliche Informationen zum Thema Umstände höherer Gewalt finden Sie auf unserer Themenseite.

Warum mit Flug-Verspätet?

1m Passagieren geholfen

9 Rechtsteams in Europa

98% Erfolgsquote vor Gericht

Wie Flug-Verspaetet.at Ihnen bei einer Verspätung aufgrund einer Flugumleitung wegen des Nachtflugverbotes hilft

Ihr Flug wurde umgeleitet und Sie sind mehr als 3 Stunden später am eigentlichen Flughafen angekommen? Dann helfen wir Ihnen gerne dabei, ihre Entschädigung zu erhalten und vertreten Sie notfalls auch vor Gericht. Mit Hilfe unseres Entschädigungsrechners können Sie in nur wenigen Minuten kostenlos und unverbindlich erfahren, wie viel Entschädigung Ihnen zusteht. Ein Entschädigungsanspruch besteht bis zu drei Jahre nach dem Flug:

Anschließend können Sie uns beauftragen, die Entschädigung für Sie von der Airline einzufordern und unser internationales Expertenteam legt sofort für Sie los und nimmt Ihnen jegliche Arbeit ab. Und das Beste: Flug-Verspaetet.at arbeitet nach dem Motto "Kein Erfolg, keine Kosten". Das bedeutet, dass wir nur im Erfolgsfall eine Provision auf den durchgesetzten Betrag erheben - ansonsten ist der Service für Sie kostenlos!

Im Gegensatz zu einigen anderen Portalen erheben wir keinerlei Zusatzgebühren, z.B. für den Gang vor Gericht. Auch deshalb empfiehlt uns das Verbraucherschutzportal Finanztip.de und das Vergleichsportal test.de!

An diesen Flughäfen herrscht Nachtflugverbot & dies sind die Gründe

Flugzeuge sind laut – besonders bei Start und Landung. Diese Lärmbelästigung führt, unter anderem, bei vielen Anwohnern zu Schlafproblemen, weshalb mittlerweile an vielen deutschen Flughäfen zu bestimmten Zeiten keine Flugzeuge abgefertigt werden dürfen. Teilweise gibt es bereits vor dieser Kernzeit, in der gar keine Starts und Landungen mehr erlaubt sind, eine Übergangszeit, in der die Flugbewegungen reduziert werden, um so für mehr Ruhe zu sorgen. Ausnahmen sind in der Regel kleinere Flughäfen oder solche, die in nicht so stark besiedelten Gebieten liegen.

An folgenden Flughäfen gilt ein Nachtflugverbot:

  • Frankfurt am Main (23 – 05 Uhr)
  • München (22 – 06 Uhr)
  • Hamburg (23 – 06 Uhr)
  • Berlin-Tegel (23 – 06 Uhr)
  • Düsseldorf (22 (Starts) bzw. 23 (Landungen) – 06 Uhr)

  • An folgenden Flughäfen besteht kein Nachtflugverbot (teilweise jedoch Einschränkungen für besonders laute Flugzeugtypen):
    • Köln/Bonn
    • Berlin-Schönefeld
    • Frankfurt-Hahn
    • Nürnberg
    • Hannover